1. Ein Bankkonto
 
Die Richtlinie sieht vor, dass die Lieferanten von der Deutschen Bank eine finanzielle Entschädigung auf ein einziges von ihnen angegebenes Bankkonto erhalten. Beispielsweise kann ein Lieferant, der Waren oder Dienstleistungen für die Deutsche Bank Singapur liefert, auf der Rechnung nicht unterschiedliche Bankkonten angeben, je nachdem, welche Dienstleistung der Lieferant er erbringt. Lieferanten, die Waren oder Dienstleistungen für mehrere Regionen der Deutschen Bank bereitstellen, können mehrere Bankkonten verwenden, aber dennoch nur auf ein Bankkonto pro Region oder Land.
 
2. Eine Währung
 
Die Richtlinie schreibt vor, dass Lieferanten nur in einer Währung pro in Rechnung gestellter Einheit der Deutschen Bank fakturieren dürfen. Beispielsweise kann ein Lieferant, der Waren oder Dienstleistungen für die Deutsche Bank AG in Deutschland liefert oder erbringt, bestimmte Rechnungen nicht in Euro und andere nicht in britischen Pfund einreichen. Lieferanten, die Waren oder Dienstleistungen für mehrere Regionen der Deutschen Bank bereitstellen, können zwar in mehreren Währungen fakturieren, aber dennoch nur in einer Währung pro Einheit der Deutschen Bank. Die Zahlungswährung kann die lokale Währung der Einheit der Deutschen Bank, die lokale Währung der Einheit des Lieferanten oder Euro sein.
 
3. Bankgebühren
 
Zahlungen internationaler Lieferanten werden auf einer geteilten Gebührenbasis gesendet. Das bedeutet, dass die Deutsche Bank alle ihre Kosten trägt. Falls jedoch die Bank des Lieferanten oder eine zwischengeschaltete Bank Gebühren erhebt, gehen diese zu Lasten des Lieferanten.
 
4. PO-Validierung
 
Die Deutsche Bank verlangt, dass alle neuen Lieferanten im Voraus genehmigt werden. Eine strikte Vorabgenehmigung mittels Bestellnummer ist obligatorisch. Die Deutsche Bank-Bestellung muss vor dem Erhalt der Waren/Dienstleistungen durch den jeweiligen Ansprechpartner der Deutschen Bank erstellt werden.
 
5. e-Invoices
 
Die bevorzugte Methode der Deutschen Bank für die Rechnungseinreichung ist die elektronische Rechnungseinreichung über Ariba Network, da sie eine bessere Übersicht, mehr Transparenz und eine bessere Kontrolle über die Rechnungen bietet. Für AN-registrierte Lieferanten werden Rechnungen in Papierform an den Lieferanten zurückgewiesen, damit sie elektronisch erneut eingereicht werden können.
 
 
6. Nicht genehmigte alte Rechnung
 
Wenn eine Rechnung 180 Tage nach Eingang in unserem zentralen Postfach von den Geschäftsbereichen der Deutschen Bank nicht genehmigt wurde, wird sie an den Lieferanten zurückgewiesen.  In diesen Fällen sollte sich der Lieferant mit dem Geschäftsbereich der Deutschen Bank in Verbindung setzen, um zu klären, warum die Rechnung nicht genehmigt wurde, und die Rechnung gegebenenfalls erneut einreichen.
 
7. Sorgfaltspflicht
 
Die Deutsche Bank führt während der gesamten Dauer der Beziehung Due-Diligence-/Geldwäsche-/Anti-Geldwäsche-/Präventivkriminalitätsprüfungen durch.  Das bedeutet, dass die Deutsche Bank mitunter zusätzliche Informationen von Lieferanten benötigt, bevor wir laufende Rechnungszahlungen leisten oder neue Lieferantenbeziehungen initiieren können.
 
8. Wartung der Lieferanten
 
Alle Kreditorenkonten, die 14 Monate oder länger ohne Aktivität in der Kreditoren-Stammdatenbank der Deutschen Bank geführt werden, werden vierteljährlich automatisch gelöscht. Möchte der Geschäftsbereich der Deutschen Bank den Kreditor wieder nutzen, müssten sie über den Neuanlageprozess eingerichtet werden.